Wir freuen uns das Sie unserer Einrichtung vertrauen. Wir haben in den folgenden Abschnitten noch einmal die wichtigsten Vertragsdetails zusammengefasst.
Um Ihr Kind in der Villa Josefus anzumelden, füllen Sie bitte dieses Formular aus. -> ANMELDUNG
1. Entgelt
1.1 Die Eltern verpflichten sich ab
Betreuungsbeginn einen monatlichen Betrag von 740 EUR im Vorauszu bezahlen. Der Betrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig. Die Kosten für die Betreuung des Kindes setzen sich wie folgt
zusammen:
Der
Tagessatz für einen ganzen Tag beträgt 34,00 EUR je Kind.
Das Essensgeld pro Tag beträgt 3,00 EUR je Kind.
Bei der Berechnung des Entgelts wird von 4 Betreuungswochen pro Monat ausgegangen unabhängig davon, wie viele Tage der jeweilige Monat tatsächlich hat.
1.2. Beitragsfreie Monate gibt es nicht. Ein Anspruch auf Erstattung von Betreuungsentgelt wegen Fehlzeiten des Kindes oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht erfolgter Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes besteht nicht.
2. Erkrankung des Kindes
2.1. Akut kranke Kinder (mit schwerwiegenden Infektionen, ansteckenden Krankheiten, Fieber, Läusen etc.) werden in der Villa Josefus e.V. nicht betreut. Das Kind kann nur mit dem Attest eines Arztes nach der Erkrankung in die Villa Josefus e. V. zurückkehren.
Falls das Kind während des Betreuungstages erkrankt, entscheidet das Personal, ob das Kind abgeholt werden muss.
Jeder Fall einer übertragbaren Krankheit des Kindes oder in der Wohngemeinschaft des Kindes ist dem Betreuungspersonal umgehend zu melden.
3. Betreuung
Zu Beginn der Betreuung des Kindes findet eine Eingewöhnungsphase statt. Die Eingewöhnungsphase wird individuell den Bedürfnissen des Kindes angepasst. Die Eltern müssen dafür mindestens 2 Wochen einplanen. Kosten für die Verpflegung werden im Rahmen der Eingewöhnungsphase nur dann in Rechnung gestellt, wenn das Kind bereits während der Eingewöhnung die Mittagsmahlzeit in der Einrichtung einnimmt.
3.2. Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Erziehungsberechtigten und ErzieherInnen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den ErzieherInnen alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte zu erteilen.
3.3. Das Kind erhält in der Tageseinrichtung Getränke. Zudem bietet der Verein eine kindgerechte, gesunde und abwechslungsreiche Ernährung an. Spezielle Flaschen- oder Gläschennahrung ist von den Eltern zu stellen.
3.4 Windeln zum Wickeln sowie Sonnencreme sind von den Eltern zu stellen. Der Verein stellt Feuchttücher und Creme für den Windelbereich. Bei starkem Sonnenschein ist das Kind vor dem Bringen mit Sonnencreme einzucremen.
4. Mitarbeit der Eltern
4.1 Der Villa Josefus e.V. ist eine Elterninitiative. Alle Eltern sind verpflichtet, an Elterndiensten (z.B. Gartenarbeit, Hausmeisterdienste, Büroorganisation) mitzuwirken und den Vorstand aktiv zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass die Eltern an den von der Villa
Josefus e.V. einberufenen Elternversammlungen teilnehmen, wo aktuell, die Einrichtung betreffende Informationen ausgetauscht und Entscheidungen getroffen werden.
Die Teilnahme an der Frühjahres- und Herbsaktion ist obligatorisch.
5. Vereins Mitgliedschaft
Mindestens eine Sorgeberechtigte Person muss
Mitglied im Verein Villa Josefu e.V. sein. Der Betrag für die Mitgliedschaft beträgt min. 10,- Eur /Mon.
Kinderkrippe Villa Josefus e.V.
Finther Landstraße 20a
55124 Mainz
Email: info@villa-josefus.de